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Antragstellung
Der Weg zum Taxi-/ Mietwagenunternehmer

Voraussetzungen und Schritte für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer

Wenn Sie planen, ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen, ist die Taxi-Genehmigung ein entscheidender Schritt. Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Voraussetzungen und den Prozess zur Erlangung der Genehmigung für Ihren Mietwagenbetrieb.





Voraussetzungen für die Taxi-Genehmigung

Persönliche Zuverlässigkeit

  • Keine rechtskräftigen Verurteilungen oder schweren Gesetzesverstöße.

Finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Keine erheblichen Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen aus unternehmerischer Tätigkeit.
  • Nachweis eines Eigenkapitals von mindestens 2.250 Euro.

Fachliche Eignung

  • Erfolgreiches Bestehen der IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer.
  • Alternativ: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Fachstudiums im relevanten Bereich.
  • Oder: Mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.

Schritte zur Beantragung der Genehmigung

1. Antragstellung

  • Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bzw. Straßenverkehrsbehörde ein.

2. Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
  • Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert).
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird von der Behörde angefordert).
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:
    • Sozialversicherungsträgern.
    • Stadt- oder Gemeindekasse.
    • Finanzamt.
    • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
    • Insolvenzgericht.

  • Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag.
  • Eigenkapitalnachweis (Bankbestätigung).
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung der Fahrzeuge.
  • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Zertifikat).

3. Kosten

  • Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt ca. 200 Euro (variabel je nach Behörde).


Wichtige Hinweise

Beobachtungszeitraum gemäß § 13 Abs. 4 PBefG: In vielen Städten können aufgrund eines Beobachtungszeitraums keine neuen Taxikonzessionen vergeben werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Genehmigungsbehörde über aktuelle Wartelisten oder die Möglichkeit der Übertragung bestehender Genehmigungen.

Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung

Industrie- und Handelskammer (IHK): Melden Sie sich frühzeitig (ca. 3–6 Monate im Voraus) bei der zuständigen IHK zur Taxi-Prüfung an. Die Prüfungsgebühr liegt bei etwa 145 Euro, kann jedoch je nach IHK variieren.

Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung

  • Lernunterlagen: Nutzen Sie spezialisierte Lernprogramme, wie z. B. die Taxi-Prüfung Lernsoftware, die auf Smartphone, Tablet oder Computer verfügbar ist.
  • Taxischulen: Einige Schulen bieten Vorbereitungskurse für die Fachkundeprüfung an.
  • Fachliteratur: Erwerben Sie geeignete Bücher zur Vertiefung des Prüfungsstoffs.

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Für weitere Fragen rund um den Unternehmerschein stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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