Der Weg zum Taxi-/ Mietwagenunternehmer
Voraussetzungen und Schritte für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer
Wenn Sie planen, ein eigenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen zu gründen, ist die Taxi-Genehmigung ein entscheidender Schritt. Dieser Leitfaden erläutert die notwendigen Voraussetzungen und den Prozess zur Erlangung der Genehmigung für Ihren Mietwagenbetrieb.
Voraussetzungen für die Taxi-Genehmigung
Persönliche Zuverlässigkeit
- Keine rechtskräftigen Verurteilungen oder schweren Gesetzesverstöße.
Finanzielle Leistungsfähigkeit
- Keine erheblichen Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen aus unternehmerischer Tätigkeit.
- Nachweis eines Eigenkapitals von mindestens 2.250 Euro.
Fachliche Eignung
- Erfolgreiches Bestehen der IHK-Fachkundeprüfung für Taxi- und Mietwagenunternehmer.
- Alternativ: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder eines Fachstudiums im relevanten Bereich.
- Oder: Mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen.
Schritte zur Beantragung der Genehmigung
1. Antragstellung
- Reichen Sie den Antrag auf Genehmigung für den Taxi- oder Mietwagenverkehr bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bzw. Straßenverkehrsbehörde ein.
2. Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Führungszeugnis (wird von der Behörde angefordert).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wird von der Behörde angefordert).
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von:
- Sozialversicherungsträgern.
- Stadt- oder Gemeindekasse.
- Finanzamt.
- Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen.
- Insolvenzgericht.
- Bei Gesellschaften: Auszug aus dem Handelsregister oder Gesellschaftervertrag.
- Eigenkapitalnachweis (Bankbestätigung).
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung der Fahrzeuge.
- Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Zertifikat).
3. Kosten
- Die Bearbeitungsgebühr für den Antrag beträgt ca. 200 Euro (variabel je nach Behörde).
Wichtige Hinweise
Beobachtungszeitraum gemäß § 13 Abs. 4 PBefG: In vielen Städten können aufgrund eines Beobachtungszeitraums keine neuen Taxikonzessionen vergeben werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Genehmigungsbehörde über aktuelle Wartelisten oder die Möglichkeit der Übertragung bestehender Genehmigungen.Anmeldung zur IHK-Fachkundeprüfung
Industrie- und Handelskammer (IHK): Melden Sie sich frühzeitig (ca. 3–6 Monate im Voraus) bei der zuständigen IHK zur Taxi-Prüfung an. Die Prüfungsgebühr liegt bei etwa 145 Euro, kann jedoch je nach IHK variieren.Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung
- Lernunterlagen: Nutzen Sie spezialisierte Lernprogramme, wie z. B. die Taxi-Prüfung Lernsoftware, die auf Smartphone, Tablet oder Computer verfügbar ist.
- Taxischulen: Einige Schulen bieten Vorbereitungskurse für die Fachkundeprüfung an.
- Fachliteratur: Erwerben Sie geeignete Bücher zur Vertiefung des Prüfungsstoffs.

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